Schrumpfschlauch (115)

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Versandbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen des Onlineshops

 

der Autec GmbH, Rheinauenstrasse 1, D – 79415 Bad Bellingen

 

Stand: Januar 2007

 

Für alle über diesen Onlineshop bestellten Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Geschäftsbedingungen der Käufer gelten nur, soweit Autec ihnen schriftlich zustimmt.

 

1.        Vertragsschluß

1.1    Verkäufer der über diesen Onlineshop bestellten Waren ist die Autec GmbH, Rheinauenstrasse 1, D-79415 Bad Bellingen (nachfolgend als „Autec“ bezeichnet).

1.2    Die Angebote von Autec sind freibleibend. Verträge kommen durch das Absenden der Bestellung durch den Käufer und die Bestätigung dieser Bestellung durch Autec per E-Mail zustande.

1.3    Die zum Angebot gehörigen Abbildungen, Zeichnungen, Farb-, Gewichts- und Maßangaben stellen nur Annäherungswerte dar, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

 

2.        Preise

2.1    Preise gelten ab Autecs Werk und verstehen sich inklusiv Verpackung und der jeweils gültigen Umsatzsteuer, jedoch zuzüglich der in Ziffer 3 genannten Versandgebühr.

2.2   Ist der Käufer Unternehmer und beträgt die Lieferfrist mehr als einen Monat, ist Autec berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend anzupassen, soweit nach Vertragsschluss erhebliche Änderungen der Einkaufspreise oder Material- und Rohstoffkosten oder Lohn- und Gehaltskosten eingetreten sind und Autec diese Änderungen nicht zu vertreten hat. Sollte eine Preiserhöhung 5 % überschreiten, hat der Käufer das Recht, sich innerhalb von 2 Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung schriftlich vom Vertrag zu lösen.

 

3.     Versandbedingungen

3.1    Der Versand erfolg per GLS. Bei Lieferungen innerhalb von Deutschland berechnet Autec eine Versandgebühr in Höhe von 5,00 €. Bei Lieferungen ins Ausland berechnet Autec die zum Versandzeitpunkt gültigen Tarife laut GLS-Preisliste.


3.2    Gibt der Käufer Autec besondere Versandanweisungen (beispielsweise Sendung per Express oder Transportversicherung), berechnet Autec dem Käufer die dadurch entstehenden Mehrkosten.

 

4.     Zahlung

4.1   Der Kaufpreis und die Versandgebühr sind gegen Nachnahme bzw. Vorauskasse oder Bankeinzug zahlbar. Bei Zahlung per Nachnahme berechnet Autec zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 6,50 €. Zahlungen gelten nur in dem Umfang als geleistet, wie Autec bei ihrer Bank frei darüber verfügen kann. Bankspesen trägt der Käufer. Sie sind sofort fällig.

4.2   Ist der Käufer Unternehmer, berechnet Autec bei Zahlungsverzug Fälligkeitszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, mindestens aber 10 %.

4.3   Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist für einen Käufer, der Unternehmer ist, nur zulässig, soweit die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

5.     Gefahrübergang und Teillieferungen

5.1   Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald Autec am Werk in Bad Bellingen die Ware an das Transportunternehmen übergeben oder, falls sich der Versand ohne Verschulden von Autec verzögert, dem Käufer die Versandbereitschaft gemeldet hat, und zwar auch dann, wenn Autec ausnahmsweise noch andere Leistungen, z. B. die Versandkosten übernommen hat.

5.2    Teillieferungen sind in angemessenem Umfang zulässig; sie können gesondert in Rechnung gestellt werden.

 

6.     Lieferzeit

6.1    Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Bestätigung der Bestellung, jedoch nicht vor Erhalt einer Vorauskasse. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware bis zum Fristablauf das Werk von Autec in Bad Bellingen verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist, wenn sich der Versand ohne Verschulden von Autec verzögert.

6.2    Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von Autec.

6.3   Ist der Käufer Unternehmer, wird die Haftung von Autec bei Lieferverzug im Falle einfacher Fahrlässigkeit auf eine Entschädigungspauschale von 0,5 % pro vollendete Woche, max. 5 % des verspätet gelieferten Auftragswertes begrenzt. Der Schadensersatzanspruch statt der Leistung gemäß Ziff. 12.1 wird dadurch nicht berührt. Der Käufer informiert Autec spätestens bei Vertragsschluß über Vertragsstrafen, die gegenüber seinem Abnehmer gelten.

6.4    Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die Autec nicht zu vertreten at, so berechnet Autec bei Lagerung in dem Lager von Autec monatlich mindestens 0,5 % des Rechnungsbetrages der gelagerten Lieferung. Auf Wunsch des Käufers versichert Autec die Ware auf seine Kosten gegen die üblichen Risiken.

 

7.     Höhere Gewalt

7.1    Unvorhergesehene, unvermeidbare und nicht von Autec zu vertretende Ereignisse (z. B. höhere Gewalt, Streiks und Aussperrungen, Betriebsstörungen, Schwierigkeiten in der Material- und Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie und Rohstoffen, Maßnahmen von Behörden, sowie Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Genehmigungen, insb. Import- und Exportlizenzen) verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Störung und ihrer Auswirkungen. Dies gilt auch, wenn die Hindernisse bei den Vorlieferanten von Autec oder während eines bestehenden Verzuges eintreten.

7.2   Ist die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer, sind Autec und der Käufer zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche sind in den in Ziffer 7.1 genannten Fällen ausgeschlossen.

 

8.     Verpackung

Transportverpackungen nimmt Autec an ihrem Geschäftssitz innerhalb der üblichen Geschäftszeiten zurück. Der Käufer trägt die Kosten der Entsorgung. Die Verpackung muß sauber, frei von Fremdstoffen und nach Sorten sortiert zurückgegeben werden.

 

9.     Rückgabebelehrung

Ist der Käufer Verbraucher, hat er folgendes Rückgaberecht:

Der Käufer kann die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 2 Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern), kann der Käufer die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z. B. per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf Kosten und Gefahr von Autec. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen ist an die Autec GmbH, Rheinauenstrasse 1, D-79415 Bad Bellingen zu senden.

 

Rückgabefolgen: Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Käufer etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im übrigen kann der Käufer die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.

 

--- Ende der Rückgabebelehrung ---

 

Der Verkäufer bittet den Käufer, die Ware zusammen mit der Rechnung und in der Originalverpackung an Autec zurück zu senden und eine möglichst günstige Versandart, z. B. Postpäckchen oder Postpaket zu wählen.

 

10.    Eigentumsvorbehalt

Ist der Käufer Unternehmer, gelten die folgenden Ziffern 10.1 bis 10.8:

10.1  Autec behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen und unwiderruflicher Gutschrift angenommener Schecks und Wechsel aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Besteht ein Kontokorrentverhältnis, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf den anerkannten Saldo.

10.2  Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und instand zu halten; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Verlust und Beschädigung ausreichend zum Neuwert zu versichern. Die Versicherungspolice sowie der Nachweis der Bezahlung der Prämien sind Autec auf Verlangen vorzulegen. Ansprüche aus dem Versicherungsverhältnis tritt er bereits jetzt an Autec ab.

10.3  Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird stets für Autec vorgenommen, ohne Autec zu verpflichten. Bei Vermischung und Verbindung mit anderen Waren erwerbt Autec Miteigentum an der neuen Ware im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem der anderen Materialien.

10.4  Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt Autec jedoch bereits jetzt alle Forderungen in voller Höhe im voraus ab, die ihm aus der Weiterveräußerung oder Weiterverwendung gemäß Ziffer 10.3 im Auftrag eines Käufers  gegen diesen oder Dritte erwachsen.

10.5  Der Käufer ist berechtigt, die an Autec abgetretenen Forderungen einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt.

10.6  Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nach, kann Autec die Befugnis zur Weiterveräußerung und -verwendung widerrufen und verlangen, dass der Käufer Autec die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt, und seinen Schuldnern die Abtretung mitteilt. In der Rücknahme von Vorbehaltswaren liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Erklärt Autec den Rücktritt, ist Autec zur freihändigen Verwertung berechtigt.

10.7  Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sind Autec unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die durch die Abwehr eines Zugriffs entstehen, übernimmt der Käufer, sofern sie nicht beim Dritten beigetrieben werden können.

10.8  Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen von Autec um mehr als 10 %, gibt Autec auf Verlangen des Käufers insoweit die Sicherheiten von Autec nach Wahl von Autec frei.

 

11.    Haftung für Mängel

11.1  Ist der Käufer Unternehmer, so hat er Autec Mängel unverzüglich, spätestens jedoch 8 Tage nach Erhalt der Ware, bei verborgenen Mängeln spätestens 3 Tage nach Entdecken schriftlich anzuzeigen. Werden diese Fristen überschritten, erlöschen seine Ansprüche und Rechte aus der Mängelhaftung.

11.2  Ist der Käufer Unternehmer, beträgt die Verjährungsfrist 12 Monate ab Ablieferung, soweit Autec ihre Pflichten nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder den Mangel arglistig verschwiegen hat. Die Verletzung von Rechten Dritter stellt nur dann einen Mangel dar, wenn diese Schutzrechte in der Bundesrepublik Deutschland bestehen.

11.3  Bei berechtigten Beanstandungen wird Autec nach ihrer Wahl Ersatz liefern oder die Ware nachbessern. Sollte eine Ersatzlieferung ebenfalls Fehler aufweisen oder die Nachbesserung erfolglos sein, unberechtigt verweigert oder verzögert werden, kann der Käufer nach dem fruchtlosen Ablauf einer angemessenen Nachfrist eine Herabsetzung des Preises verlangen oder – bei nicht unerheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten und nach Maßgabe der Ziff. 12.1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen.


 
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